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Richtlinien für Autor/inn/en

In der ZfO werden ausschließlich Originalbeiträge in deutscher oder englischer Sprache veröffentlicht, die nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verfasst wurden und substanziell neue, durch einen wissenschaftlichen Anmerkungsapparat belegte Erkenntnisse zu einem Thema aus der Geschichte Ostmitteleuropas enthalten. Beiträge zu einer sehr eng gefassten Fragestellung können als Miszelle in einem Umfang von ca. 30.000–40.000 Zeichen (ohne Leerzeichen, inkl. Anmerkungen) erscheinen. Aufsätze umfassen in der Regel 50.000–60.000 Zeichen. Falls es die Quellenlage bzw. das Thema erforderlich machen, können Beiträge aber auch bis zu 100.000 Zeichen lang sein. Schwarzweißabbildungen und Grafiken können in den Text eingefügt werden; Farbabbildungen bitte erst nach Rücksprache mit der Redaktion. Der Autor bzw. die Autorin ist dafür verantwortlich, dass für alle Abbildungen die Veröffentlichungsrechte vorliegen – sowohl für die Druck- als auch für die Onlineversion des Aufsatzes.

Bitte finden Sie hier unsere Zitierrichtlinien. Die Fußnoten müssen erst nach einer positiven Begutachtung des Beitrags an die ZfO-Richtlinien angepasst werden. Außerdem sind die deutschsprachigen Zitierrichtlinien der ZfO bei Citavi (www.citavi.de) hinterlegt.

Unsere Richtlinien für Rezensionen finden Sie hier.

Unsere Richtlinien für die Erstellung eines ZfO-Themenhefts finden Sie hier.


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Jeder bei der ZfO eingereichte Beitrag wird von der Redaktion (verantwortliche Herausgeber:innen und Redakteur:in) in einem ersten Schritt eingehend geprüft. Falls der Beitrag außerhalb der thematischen oder geografischen Zuständigkeit der ZfO liegt, informiert der/die Redakteur:in den/die Autor:in über die Ablehnung des Beitrags. Falls die Redaktion eine Überarbeitung des Textes vor der eigentlichen Begutachtung für erforderlich hält, teilt der/die Redakteur:in diese Vorschläge dem/der Autor:in mit. Nach der Überarbeitung prüft der/die Redakteur:in, ob der Beitrag nun für das Begutachtungsverfahren geeignet ist.

Nur Originalbeiträge, die das von der ZfO behandelte Themenfeld betreffen und den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen, können in dem double blind peer review-Verfahren begutachtet werden.